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Wie man ein Privathaus richtig auf die Katasterrechnung setzt: detaillierte Anweisungen

Die Errichtung eines Privathauses auf die Katasterrechnung ist ein wichtiges Verfahren, das hilft, die Rechte des Eigentümers zu schützen und die Transparenz des Besitzes von Immobilien zu gewährleisten. In diesem Artikel betrachten wir eine detaillierte Anleitung zur Errichtung eines Privathauses auf die Katasterrechnung.

Zuerst müssen Sie alle notwendigen Dokumente sammeln. Zu den obligatorischen gehören der Personalausweis des Eigentümers, der Nachweis des Eigentumsrechts an dem Haus, der Katasterpass für das Grundstück, auf dem sich das Haus befindet, und der technische Plan des Hauses.

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass die Dokumente im Original oder notariell beglaubigte Kopien sein müssen. Alle Verträge und Verträge im Zusammenhang mit Immobilien müssen bei einem Notar registriert sein.

Dann müssen Sie sich an Rosreestr oder eine lokale Katasterrechnungsstelle wenden, um die Errichtung des Hauses auf die Katasterrechnungsstelle zu beantragen. Dort erhalten Sie detaillierte Informationen über die erforderlichen Unterlagen und füllen einen Antrag auf Durchführung des Katasterverfahrens aus.

Nach der Abgabe der Dokumente müssen Sie eine staatliche Gebühr für die Errichtung des Hauses auf das Katasterregister bezahlen. Die Höhe der Zahlung kann bei der Behörde von Rosreestra oder einer autorisierten Organisation ermittelt werden.

Wie man ein Privathaus auf die Katasterrechnung setzt

Hier sind einige wichtige Schritte, die Sie unternehmen sollten, um Ihr Privathaus erfolgreich auf ein Katasterbuch zu setzen:

1. Bereiten Sie die erforderlichen Dokumente vor:

Sie benötigen die folgenden Dokumente, um das Haus auf die Katasterrechnung zu übertragen:

  • Antrag auf Errichtung eines Objekts auf Katasterrechnung (kann bei der örtlichen Behörde des Föderalen Dienstes für staatliche Registrierung, Kataster und Kartographie erhalten werden);
  • Bescheinigung über das Eigentumsrecht an einem Grundstück;
  • Technisches Datenblatt für das Grundstück und das Haus;
  • Dokumente zum Nachweis der Fertigstellung des Gebäudes oder der Rekonstruktion des Hauses;
  • Zahlungsauftrag über die Zahlung einer staatlichen Gebühr (in der gesetzlich festgelegten Höhe).

2. Wenden Sie sich an das örtliche Büro des Föderalen Dienstes für staatliche Registrierung, Kataster und Kartographie (Rosreestra):

Nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen vorbereitet haben, sollten Sie sich an das örtliche Rosreestra-Büro wenden. Dort werden Sie aufgefordert, einen Antrag auszufüllen und alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Es kann einige Zeit dauern, das Haus zu überprüfen und zu registrieren. Möglicherweise benötigen Sie auch zusätzliche Materialien oder Informationen.

3. Erhalten Sie eine Bescheinigung über die Erfassung des Katasterrechtes:

Am Ende des Prozesses der Überprüfung und Registrierung Ihres Privathauses für das Katasterregister erhalten Sie eine Bescheinigung über die Registrierung. Dieses Dokument ist eine Bestätigung, dass Ihr Haus jetzt registriert und im Grundbuch eingetragen ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Errichtung eines Privathauses auf die Katasterrechnung ein obligatorisches Verfahren für alle Grundstückseigentümer ist. Dies schützt Ihre Rechte und bietet eine staatliche Garantie für den Besitz und die Nutzung Ihrer Immobilie. Vergessen Sie auch nicht die Rechnungslegungsfristen und aktualisieren Sie die Informationen im Kataster rechtzeitig.

Sie können weitere Informationen über den Prozess der Errichtung eines Privathauses auf die Katasterrechnung erhalten, indem Sie die Rosreestra-Hotline anrufen oder die offizielle Website der Agentur besuchen.

Vorbereitung der Bewerbungsunterlagen

Für die korrekte Einreichung eines Antrags auf die Errichtung eines Privathauses auf die Katasterrechnung müssen die folgenden Dokumente gesammelt werden:

  • Pass des Eigentümers des Hauses: kopie der Hauptseite des Reisepasses mit einem Foto und der Registrierungsseite. Wenn es mehrere Eigentümer gibt, muss jeder von ihnen eine Kopie seines Reisepasses vorlegen.
  • Bescheinigung über das Eigentumsrecht an einem Grundstück: eine Kopie des Dokuments, das den Besitz des Grundstücks bestätigt, auf dem sich das Privathaus befindet. Wenn das Grundstück vermietet oder anderweitig genutzt wird, müssen die entsprechenden Unterlagen vorgelegt werden.
  • Technisches Datenblatt für das Gebäude: ein Dokument, das die Tatsache des Baus des Hauses und seine technischen Eigenschaften bestätigt. Sie müssen eine Original- oder notariell beglaubigte Kopie des Dokuments vorlegen.
  • Haus-Plan: Ein Dokument, das die Raumplanung und die Abmessungen des Gebäudes anzeigt. Der Plan muss in Übereinstimmung mit den festgelegten Normen und Anforderungen ausgeführt werden.
  • Der Akt der Abnahme-Übertragung des Objekts: ein Dokument, das die Fertigstellung des Gebäudes und die Betriebsbereitschaft des Hauses bestätigt. Wenn keine Urkunde vorliegt, können Sie andere Dokumente vorlegen, um die Fertigstellung zu bestätigen.

Hinweis: Alle Dokumente müssen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen erstellt und im Original oder in einer notariell beglaubigten Kopie zur Verfügung gestellt werden.

Ausfüllen des Anmeldeantrags

Für die Errichtung eines Privathauses auf die Katasterrechnung ist es notwendig, einen Antrag bei den Behörden von Rosreestra einzureichen. Der Antrag muss korrekt formuliert sein und alle notwendigen Daten enthalten. Im Folgenden finden Sie detaillierte Anweisungen zum Ausfüllen des Antrags.

Der Antrag kann elektronisch auf der Website von Rosreestra oder in Papierform ausgefüllt werden. Unabhängig von der gewählten Option müssen Sie die folgenden Informationen angeben:

Das FeldErforderliche Daten
AntragsnummerEs wird die Nummer des Antrags angegeben, die von den Behörden von Rosreestra bei der Annahme des Antrags ausgestellt wird. Wenn Sie einen Antrag in elektronischer Form ausfüllen, kann dieses Feld automatisch ausgefüllt werden.
AntragsdatumEs wird das Datum angegeben, an dem der Antrag bei den Behörden von Rosreestra eingereicht wurde. Wenn Sie einen Antrag in elektronischer Form ausfüllen, kann dieses Feld automatisch ausgefüllt werden.
KatasternummerEs wird die Kataster-Nummer des Immobilienobjekts (Privathaus) angegeben, die Sie bei Erhalt des technischen Plans oder anderer Unterlagen für die Immobilie erhalten haben.
Adresse des ImmobilienobjektsDie vollständige Adresse des Privathauses wird angegeben, einschließlich Ort, Straße, Haus und Wohnung (falls vorhanden).
NAME des EigentümersEs wird der vollständige NAME (Nachname, Vorname, Vatersname) des Eigentümers des Privathauses angegeben.
Passdaten des EigentümersEs werden die Passdaten des Eigentümers eines Privathauses angegeben: Serie, Nummer, von wem und wann der Pass ausgestellt wurde.
KontaktinformationenGeben Sie die Telefonnummer des Eigentümers und/oder die E-Mail-Adresse für die Kommunikation mit ihm an.
AnwendungenWenn Sie Dokumente besitzen, die das Eigentum an einem Privathaus belegen (z. B. einen Kaufvertrag oder eine Eigentumsurkunde), müssen Sie diese dem Antrag beifügen.

Nach dem Ausfüllen des Antrags ist es notwendig, ihn persönlich an die Behörden von Rosreestra zu übermitteln oder per Post zu senden. Wenn Sie einen Antrag in elektronischer Form ausgefüllt haben, können Sie ihn über die elektronische Einreichung von Anträgen auf der Website von Rosreestra einreichen.

Innerhalb einer bestimmten Frist nach der Einreichung des Antrags erhalten Sie ein Dokument, das die Errichtung eines Privathauses auf die Katasterrechnung bestätigt.